Steuern

Unsere Dienstleistungen
persönlich. unabhängig. engagiert.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen massgeschneidert, persönlich, unabhängig und engagiert in sämtlichen Finanz- und Steuerfragen.
Finanzberatung
Immobilien
Steuerberatung
Integrale Vermögensverwaltung
Als unabhängiger im eidgenössichen Register eingetragener Vermögensberater gemäss FIDLEG (Finandienstleistungsgesetz der Schweiz) öffnen wir Ihnen Türen zu den führenden Unternehmen (Best In Class) in der Finanzbranche.
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Dabei setzen wir auf eine aktive, unabhängige Vermögensberatung mit starkem Heimatfokus und vertrauen auf unsere Erfahrung. Sämtliche Wertpapiere, die wir für unsere Kundinnen und Kunden erwerben, kaufen wir auch für uns selbst.
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Wir denken in Dekaden. Darum bewähren sich unsere Anlagen für langfristige positive Vermögensentwicklungen.
Vorsorge- und Pensionsplanung
Wer frühzeitig plant gewinnt. Wir analysieren Ihre finanzielle Situation für eine optimale und umfassende Vorsorge.
In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Fragen wie:
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Bin ich bei dauernder Invalidität genügend abgesichert?
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Wie sind meine Ängehörigen im Falle meines Todes abgesichert?
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Kann ich meinen heutigen Lebensstandard mit Eintritt ins Pensionsalter wie gewohnt weiterführen?
Immobilien
Wir verkaufen Ihre Immobilie.
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Sie nennen uns den Verkaufspreis, den Sie erzielen wollen.
Alles andere erledigen wir für Sie.
Einfach und unkompliziert!
Ausfüllen von Steuererklärungen
Wir füllen anspruchsvolle Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen aus. Dabei berücksichtigen wir die aktuelle Rechtsprechung und Praxis der schweizerischen und internationalen Steuerbehörden.
Zusätzlich zeigen wir Ihnen sämtliche Steueroptimierungsvorschläge auf.
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Wir kommunizieren für Sie direkt mit den schweizerischen Steuerbehörden und vertreten in Absprache mit Ihnen Ihre Interessen.
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Prüfen von Steuerveranlagungen
Nach Einreichen der Steuererklärung nimmt die Steuerbehörde die Veranlagung vor. Ausgehend von den deklarierten Daten ermittelt sie das steuerbare Einkommen und das steuerbare Vermögen und setzt die geschuldete Steuer fest.
Der Entscheid der Steuerverwaltung wird in einer Veranlagungsverfügung mitgeteilt. Sobald diese Verfügung eingetroffen ist, läuft eine Frist von 30 Tagen während der Einsprache erhoben werden kann. Nach ungenutztem Ablauf der Einsprachefrist wird die Verfügung rechtskräftig.
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Gerne prüfen wir Ihre definitive Steuerveranlagung und Schlussrechnung.
Spezialanliegen
Nennen Sie uns Ihr Spezialanliegen und wir finden gemeinsam eine Lösung!
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